Beschluss und Genehmigung Nutzungsplanung Windisch


Die Nutzungsplanung Windisch ist vom Einwohnerrat Windisch am 7. November 2018 mit 30 zu 0 Stimmen beschlossen worden. Das deutliche Ja der Einwohnerräte setzt für die Gemeinde Windisch einen schönen Schlusspunkt unter die fast achtjährige Planungsgeschichte.
Am 18. Dezember 2019 hat der Regierungsrat die Nutzungsplanung genehmigt ‒ ein wichtiger Meilenstein: Die Nutzungsplanung Windisch ist damit in Rechtskraft getreten

 

Die Teiländerungen zu den Rückweisungen des § 18 Abs. 2 BNO sowie der Zonierung der Parzelle Nr. 2552 wurden vom Einwohnerrat am 23. Oktober 2019 beschlossen. Die kantonale Genehmigung erfolgte am 6. Mai 2020.

 

Die Teiländerung zur Rückweisung der Zonierung der Parzelle Nr. 1288 wurde vom Einwohnerrat am 3. November 2021 beschlossen. Die kantonale Genehmigung erfolgte am 18. Mai 2022.

 

Die Nutzungsplanung Brugg ist vom Einwohnerrat Brugg am 22. November 2019 mit 28 zu 14 Stimmen und verschiedenen Rückweisungen beschlossen worden. Mit Regierungsratsbeschlüssen vom 24. März 2021 und 15. September 2021 erhielt sie die kantonale Genehmigung.