Beschluss und Genehmigung Nutzungsplanung Brugg


Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung Brugg erhielt mit den Regierungsratsbeschlüssen vom 24. März 2021 und 15. September 2021 die kantonale Genehmigung.

Von der Genehmigung ausgenommen sind jene Bestimmungen, die vom Einwohnerrat zurückgewiesen wurden. Der erste Teil der Rückweisungen konnte im Januar 2022 vom Einwohnerrat beschlossen werden und ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen.

Für den zweiten Teil der Rückweisungen ist eine erneute kantonale Vorprüfung und öffentliche Auflage mit gleichzeitiger Mitwirkung erforderlich, bevor dieser dem Einwohnerrat zum Beschluss vorgelegt werden kann. Die öffentliche Auflage und Mitwirkung des zweiten Teils der Rückweisungen findet vom 1. März bis und mit 30. März 2023 statt. Die Unterlagen liegen bei der Abteilung Planung und Bau auf und sind hier aufgeschaltet.

 

Die Nutzungsplanung Windisch ist vom Einwohnerrat Windisch bereits am 7. November 2018 mit 30 zu 0 Stimmen beschlossen worden. Am 18. Dezember 2019 hat der Regierungsrat sie genehmigt.